Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung?

Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II können Menschen erhalten, für die Folgendes gilt:
Sie können zwar arbeiten, aber Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen bestreiten oder durch ein (erhebliches) Vermögen. Die Grundsicherung steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern offen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wer Kurzarbeitergeld erhält, aber damit seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie nicht decken kann, kann Grundsicherung als ergänzende Leistung erhalten.

Was ist das Sozialschutz-Paket?

Dabei handelt es sich um ein neues Gesetz. Dieses Gesetz ändert das Sozialgesetzbuch II. Dadurch können mehr Menschen finanziell unterstützt werden – und zwar so, wie es die Corona-Krise erfordert: schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich.

Wichtig für Familien mit geringem Einkommen (bedingt zum Beispiel durch Kurzarbeit): Das Sozialschutz-Paket sieht den Notfall-Kinderzuschlag (auch: Notfall-KiZ) als eine Möglichkeit vor, sich finanziell abzusichern. Weitere Informationen zum Notfall-Kinderzuschlag erhalten Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ“.

Wie genau hilft mir das neue Gesetz, mich (und meine Familie) schnell finanziell abzusichern?

Durch das Gesetz gelten für die Grundsicherung neue Regeln:Wenn Ihr Bewilligungszeitraum zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.06.2020 beginnt, dürfen Sie Erspartes (Vermögen) in den ersten 6 Monaten, in denen Sie die Leistungen erhalten, behalten soweit nicht eine besondere Höchstgrenze überschritten wird.

In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs gilt außerdem Folgendes:Wenn Sie erstmalig einen Antrag stellen, werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt. Das bedeutet: Niemand, der zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss deshalb jetzt umziehen.

Gilt das Sozialpaket für mich?

Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen zählen, kann der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) für Sie infrage kommen:

  • Sind Sie von Kurzarbeit in ihrem Unternehmen betroffen oder beziehen Arbeitslosengeld? Ihr Einkommen ist deshalb so stark verringert, dass Sie den Lebensunterhalt Ihrer Familie nicht mehr sichern können.
  • Sind Sie Freiberufler, Solo-Selbständiger oder Kleinunternehmer und sind in finanzieller Not, weil Sie einen Großteil Ihrer Aufträge verloren haben?
  • Sind Sie bereits Kunde und Ihr Bezug endet in der Zeit vom 31.03.2020 bis einschließlich 30.08.2020? Dann bezahlen wir automatisch weiter – auch ohne einen Weiterbewilligungsantrag.

Antrag auf Grundsicherung

Vereinfachter Antrag auf Grundsicherung / Arbeitslosengeld II
Vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit
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