1. Mindestlohn und Verdienstgrenze steigen

Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Das wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze im Minijob aus. Sie steigt von 520 Euro auf 538 Euro im Monat.

Was das für Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeber bedeutet, erklären wir in unserem Beitrag „Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024“.

2. Übergangsregelungen für Alt-Midijobber fallen weg

Durch die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro auf 520 Euro ab 1. Oktober 2022 gelten bis zum 31. Dezember 2023 Übergangsregelungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die 450,01 Euro bis 520 Euro im Monat verdienen.

Diese Regelungen sollten verhindern, dass aus einem Midijob (nach alter Regelung bis 30. September 2022) ein Minijob wurde und betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verlieren.

Ab 1. Januar 2024 fallen diese Übergangsregelungen nun weg. Welche Auswirkungen das für diese Beschäftigungen hat, können Sie in unserem Beitrag „Aufgepasst: Aus Midijob wird Minijob“ nachlesen.

3. Fälligkeiten und Beiträge im Jahr 2024

Im Jahr 2024 gelten für Minijobs dieselben Sätze für Beiträge und Abgaben wie im vergangenen Jahr.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der Zahlung von Abgaben und der Übermittlung von Beitragsnachweisen festgelegte Termine beachten. In unserem Beitrag „Fälligkeiten im Minijob: Das sind die Termine für 2024“ erläutern wir, welche Termine für 2024 gelten. Außerdem informieren wir über die Höhe der Beiträge für gewerbliche Minijobs.

4. Hinzuverdienst von Rentnerinnen und Rentner

Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente können grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Üben sie einen Minijob mit Verdienstgrenze aus, müssen sie lediglich die Minijob-Regelungen beachten. Wer einen Minijob mit Verdienstgrenze ausübt, darf ab dem 1. Januar 2024 im Monat durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro verdienen. Im Jahr sind das 6.456 Euro.

Wer eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bezieht, muss Hinzuverdienstgrenzen beachten. Diese steigen zum 1. Januar 2024. Wie hoch diese sind, erklären wir in unserem Beitrag „Minijob neben der Rente: Mehr Hinzuverdienst anrechnungsfrei möglich“.

5. Neues SV-Meldeportal

Im Oktober 2023 hat das neue SV-Meldeportal die elektronische Ausfüllhilfe sv.net abgelöst. Bis zum 29. Februar 2024 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sv.net weiterhin nutzen. Ab dem 1. März 2024 wir sv.net abgeschaltet.

Welche Vorteile das neue SV-Meldeportal bietet, verraten wir in unserem Beitrag „Neues SV-Meldeportal für Arbeitgeber“.

Quelle: https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-2024/#1-mindestlohn-und-verdienstgrenze-steigen