Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Unternehmerinnen und Unternehmer in Brandenburg,

das, was keiner von uns wollte, ist nun doch eingetreten: die zweite Welle der Pandemie ist da und für verschiedene Branchen auch der zweite Lockdown. Die IHK Potsdam hat in den letzten Wochen immer wieder Augenmaß bei den Reaktionen auf das Infektionsgeschehen angemahnt. Die Mitte der vergangenen Woche ohne regionale Differenzierung verkündeten Maßnahmen treffen nun vor allem auch Unternehmen, die mit der Entwicklung und Umsetzung von aufwändigen und zum Teil kostenintensiven Hygienekonzepten in den vergangenen Monaten ihren ganz aktiven Beitrag zur Eindämmung der Pandemie geleistet haben – unsere Gaststätten, Restaurants und Hotels, die Fitnessstudios und Sportstätten sowie praktisch den kompletten Bereich von Kultur, Tagungen und Events. Es tut mir leid, aber an dieser Stelle kann man kaum von einem „Lockdown light“ sprechen.

Immerhin soll es – anders als bei den ersten Schließungen im Frühjahr – nun eine teilweise Kompensation für entstehende Umsatzeinbußen geben, wofür wir als IHK Potsdam und gemeinschaftlich in der Kammerorganisation massiv eingetreten sind. Diese Kompensationen sollen sowohl für Unternehmen wie auch für Soloselbständige gelten. Nach den Ankündigungen der Bundesregierung will der Bund den von den zeitweiligen Schließungen betroffenen Unternehmen bis zu 75 Prozent der Umsatzausfälle (gemessen am November 2019) erstatten. Insgesamt sollen dafür bis zu 10 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

  • Bisher ist uns zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen das Folgende bekannt:
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats – gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen.
  • Für größere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gelten abweichende Prozentanteile vom Vorjahresumsatz. Ihre Höhe wird im Einzelnen anhand beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt. Anderweitige Hilfen für den Zeitraum wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Mögliche spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den Zeitraum werden angerechnet.
  • Einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe können Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen stellen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt.
  • Die Auszahlung soll nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe Der Beginn der Antragstellung wird noch bekanntgegeben – wir empfehlen Ihnen, die Informationen auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums regelmäßig zu nutzen. Diese FAQs werden zum Start des Programms aktualisiert.
  • Laut Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sollen auch die Überbrückungshilfen verlängert und für die betroffenen Wirtschaftszweige verbessert werden.
  • Der im Zuge der ersten Corona-Welle eingeführte KfW-Schnellkredit, der eine 100prozentige Risikoübernahme durch die KfW vorsieht und daher schneller durch die Hausbanken abgewickelt werden kann, soll nun auch für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern geöffnet werden. Die IHK Potsdam hatte dies seit der Einführung dieses Förderprogramms gefordert, denn die Größenbegrenzung schloss bislang eine große Zahl unserer Mitgliedsunternehmen schlichtweg aus.

Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2020 (zu den Eckpunkten aus der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder in der vergangenen Wochen – 2020-10-28-Beschlüsse-Corona-Bund_Länder) müssen nun die Fachressorts des Bundes und der Länder die Umsetzung organisieren. Erst dann werden wir im Detail wissen, wie sich die neuen Förderinstrumente gestalten und wo/wann/wie sie konkret zu beantragen sind.

Als IHK Potsdam setzen wir uns in unseren Gesprächen diesbezüglich in besonderem Maße für Transparenz, Einheitlichkeit im Vollzug und eine fortlaufende Prüfung der Notwendigkeit der Maßnahmen ein, die zeitnah beendet werden müssen, sobald sie nicht mehr erforderlich sind. Sobald uns die ausstehenden Präzisierungen vorliegen, werden wir Sie in den umfangreichen Hinweisen auf unserer Website informieren.  Wichtig ist uns vor allem, dass die Unterstützung durch die Unternehmen zeitnah beantragt werden kann und in jedem Falle unbürokratisch abgewickelt wird.

Für die vor uns liegende herausfordernde Phase in diesem Corona-Herbst wünsche ich Ihnen viel Kraft und Zuversicht.

Mit besten Grüßen und Wünschen

Ihr

 

Peter Heydenbluth

Präsident

Industrie- und Handelskammer Potsdam

Breite Straße 2 a – c | 14467 Potsdam

Tel. 0331 2786-300 | Fax 0331 2842910

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